Leistungen – Vermessung in NRW

Die folgenden Leistungen bieten wir Ihnen an. Wenn Sie an einer Leistung in Nordrhein-Westfalen interessiert sind, können Sie jederzeit eine unverbindliche Anfrage an uns stellen.

Für öffentlich bestellte Vermessungsingenieure gilt die Berufsordnung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Nordrhein-Westfalen (ÖbVermIng BO NRW).


Hoheitliche Tätigkeiten: Erfassen von Geobasisdaten

1. Vermessung an Grenzen

  • Grenzfeststellungen
  • Abmarkung von Grenzpunkt
  • Sonderungen

2. Gebäudevermessung

  • Bescheinigungen gem. § 83 BauO NRW
  • Gebäudeeinmessung gem. § 16(2) VermKatG NRW

3. Bodenordnungsverfahren

4. Grundstücksteilungen


Hoheitliche Tätigkeiten: Tatbestände an Grund und Boden

  • Amtlicher Lageplan zum Baugesuch

Nicht Hoheitliche Leistungen: Ingenieurvermessung

1. Baubegleitende Vermessung

  • Grobabsteckung
  • Feinabsteckung
  • Achsabsteckung

2. Anfertigung von Bestandsplänen

3. Kontrollmessung hinsichtlich Lage und Höhe


Nicht Hoheitliche Leistungen: Beratende Tätigkeiten

1. Baurechtliche Beratung bei jeglicher Art von Bauplanung